Ein befristeter Studienaufenthalt im Ausland über ein oder zwei Semester bietet Ihnen verschiedene Vorteile:
- Sie studieren an einer Partneruniversität Ihres Fachbereichs.
- Sie lernen eine andere Hochschulkultur kennen.
- Sie lernen ein anderes Land mit seiner Sprache und Kultur kennen.
- Ihre Studienleistungen im Ausland können – vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung – grundsätzlich anerkannt werden.
Sie können Ihr Auslandssemester weltweit absolvieren. Wir arbeiten gerade intensiv an dem Ausbau unserer Kontakte, eine Übersicht über unsere derzeitigen internationalen Kooperationen finden Sie hier.
Weitere Informationen
Voraussetzungen für einen Auslandsaufenthalt:
- Immatrikulation an der BSP
- Antritt des Auslandsaufenthalts frühestens im 3. Semester
Die Auswahl der Bewerber erfolgt danach,
- wie viele Studienplätze an der Partnerhochschule vorhanden sind.
- wie der Studienstand und die Studienleistungen an der BSP sind.
- ob die Unterrichts- und Landessprache beherrscht wird.
- wie die Motivation des Studierenden für einen Auslandsaufenthalt ist.
Die Bewerbungsfristen für einen Auslandsaufenthalt hängen stark von der Gasthochschule ab, die Sie besuchen möchten. Als Orientierung dienen folgende Vorlaufzeiten:
- Aufenthalte innerhalb Europas: 4 bis 6 Monate vor Semesterbeginn im Ausland
- Aufenthalte außerhalb Europas: 6 bis 9 Monate vor Semesterbeginn im Ausland.
Sie sollten etwa ein Jahr vor Ihrem geplanten Auslandssemester mit der Vorbereitung und Recherche beginnen und mit dem International Office in Kontakt treten.