Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellte im Frühjahr Studierenden, die durch die Corona-Pandemie in eine Notlage geraten sind, eine Überbrückungshilfe zur Verfügung. Dieses Hilfsprogramm lief ursprünglich im September aus und wird nun im November wieder reaktiviert, um die Studierenden zu unterstützen, die durch die neuen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ihre Nebentätigkeiten nicht mehr ausführen können.
Konkret werden zwei Hilfsprogramme für in Not geratene Studierende zur Verfügung gestellt:
- Die Überbrückungshilfe in Höhe von 100 bis max. 500€ pro Monat für Studierende, die nachweisen können, dass regelmäßige Zahlungen durch einen Jobverlust ausfallen. Diese Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden.
- Der KfW-Studienkredit, der aufgrund der aktuellen Situation seit Mai 2020 bis März 2021 zinsfrei gestellt wird.
Alle Informationen zu den aktuellen Maßnahmen zur Unterstützung von Studierenden finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Link zur Meldung vom 30.10.2020).
Wir empfehlen zudem den Beitrag auf tagesschau.de vom 30.10.2020 zum Thema.