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Zweck Marketing, Statistiken, Analyse, Optimierung
Erlaubt
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Zweck Podcast
Erlaubt
Name Youtube
Technischer Name YSC,
Anbieter Google LLC
Ablauf in Tagen 30
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Youtube-Player Funktion
Erlaubt

Information zu den Modul-Zusatzkursen 
»Systemisches Coaching«

Was ist Systemisches Coaching?

Systemisches Coaching ist eine zentrale Praxiskompetenz in allen Feldern des Managements, der Führung, des Personals und der Organisation.

Systemisches Coaching

  • ist eine Form individueller Beratung, die Menschen bei der Reflexion und Gestaltung ihrer Arbeits- und Lebenszusammenhänge begleitet.
  • fokussiert auf die Gestaltung von Lösungen, nicht auf die Analyse von Problemen.

Systemische Coaches

  • schlagen keine direktiven Lösungen vor, sondern unterstützen bei der Nutzung des Wissens und der Ressourcen ihrer Klienten.
  • unterstützen und ermutigen ihre Coachees bei der Formulierung und Erreichen ihrer Ziele.

Hierbei werden die komplexen Systemzusammenhänge und die Dynamik der individuellen Situation, der persönlichen und beruflichen Rollen sowie der Familien-, Team- und Organisationsstruktur berücksichtigt und nutzbar gemacht.

Wer bietet Modul-Zusatzkurse zum Systemischen Coaching an?

Das im Jahr 2017 in der MSH Medical School Hamburg - University of Applied Sciences and Medical University gegründete HISA HafenCity Institut für Systemische Ausbildung bietet qualifizierte Lehrinhalte für Systemisches Coaching an, basierend auf den curricularen Vorgaben der beiden Fachgesellschaften:

  • Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) und
  • Systemische Gesellschaft (SG).

Das HISA ist als Institut für Systemische Ausbildung von der DGSF akkreditiert und befindet sich in der Anwartschaft als Mitgliedinstitut der SG. Die Systemische Ausbildung im HISA erfolgt durch erfahrene und renommierte Fachleute für Systemische Beratung, Therapie, Supervision, Coaching, Organisationsentwicklung und Mediation.

Inhalte

Welche Inhalte werden vermittelt?

Das HISA bietet den Studierenden des Masterstudiengangs Sportpsychologie der BSP im Rahmen von Modul-Zusatzkursen die zertifizierte Zusatzausbildung zum Systemischen Coach parallel zum Masterstudium an. Sie erlernen die zentralen Theorien, Techniken und die praktische Anwendung, um ziel- und lösungsorientierte Beratungsgespräche zu führen. Diese Fähigkeiten können Sie nicht nur als freiberuflicher Coach anwenden, sondern sie sind auch sehr hilfreich für jede Tätigkeit in Unternehmen in den Bereichen Personal, Human Resources, Führung und Management.

Die folgende Übersicht gibt einen Überblick zu den Inhalten:

Vorteile

Welche Vorteile gibt es?

Ihr Vorteil: Das Curriculum des Masterstudiengangs Sportpsychologie der BSP beinhaltet bereits einen Teil der zu vermittelnden Kompetenzen für das Systemische Coaching. Für ein Zertifikat müssen nur die Modul-Zusatzkurse absolviert werden – das spart Zeit und Geld. Die Modul-Zusatzkurse orientieren sich an den Richtlinien der Systemischen Gesellschaft (SG) und sind durch die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) zertifiziert.

Mit Abschluss des Masterstudiums Wirtschaftspsychologie und der Modul-Zusatzkurse erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Studienabschluss Master of Sience ein Zertifikat »Systemischer Coach«. Bei erfolgreicher Absolvierung können sich die Teilnehmer ihren Abschluss zusätzlich durch die Fachgesellschaften DGSF und SG anerkennen lassen. Mit einer Anerkennung durch die DGSF erfolgt gleichzeitig auch eine Anerkennung durch die Deutsche Gesellschaft für Beratung (DGfB), da unsere Weiterbildungen ebenfalls den Kriterien für Beratung/Counseling der DGfB entsprechen.

Für eine Bewerbung nach dem Master-Abschluss haben Sie auf dem Arbeitsmarkt einen anerkannten Vorteil als zertifizierter Coach, da er Ihnen Kompetenzen im zwischenmenschlichen Miteinander und in der konstruktiven Gesprächsführung bescheinigt.

Teilnahmevoraussetzungen

Gibt es Teilnahmevoraussetzungen?

Voraussetzung für die Teilnahme ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium, Praxiserfahrung in den Bereichen Beratung, Training, Führung oder Human Resources und die Bereitschaft, systemische Vorgehensweisen in praktischer, beruflicher oder selbständiger Tätigkeit oder im Rahmen eines Praktikums umzusetzen.

Kosten

Was kostet die Erlangung des Zertifikats?

Wer sich für die Zusatzausbildung zum Systemischen Coach entscheidet, muss einmalig 2.100,00 Euro zusätzlich zu den Studiengebühren gemäß Studienvertrag bezahlen. Diese zusätzlichen Gebühren entstehen durch Kleingruppen-Lehre, zusätzliche qualifizierte Lehrende, eine intensive und individuelle Begleitung der Intervisionsgruppen und Coachingpraxis sowie Arbeitsmaterialien. Die Kosten einer nachfolgenden Anerkennung durch die Fachverbände sind nicht in den Kursgebühren enthalten.

Praxis

Was ist für die Coachingpraxis zu beachten und was wird gefordert?

Es sind 75 Einheiten (je 45 Minuten) dokumentierte eigene Coachingpraxis zu erbringen. Ein Termin kann bis zu vier Lerneinheiten umfassen.

Ein Teil der Coachingpraxis und der Dokumentationen kann während des Projektstudiums geleistet werden. Sie können Ihr Projektstudium in Absprache mit dem Unternehmen, wo sie dieses absolvieren, auch dazu nutzen, Coachingtermine anzubieten. Das ist aber keine Pflicht. Wenn Sie Coachingtermine in Ihrem Projektstudium absolvieren, können Sie den Projektstudienbericht dazu nutzen, diese ausführlich zu dokumentieren.

Fehlende Coachingstunden und Dokumentationen können auch noch bis zwei Jahre nach Beendigung des Studiums nachgewiesen werden. Nach der Einreichung erhalten Sie dann Ihr Coachingzertifikat. Während dieser Zeit können Sie nach vorheriger Absprache an den laufenden Supervisionsterminen anderer Gruppen teilnehmen.

Welche Personen kann ich während meiner Zusatzausbildung zum Systemischen Coach coachen?

Zu den Personen, für die Sie Coachingtermine anbieten können, gehören: Personen, zu denen Sie bisher noch keinen Kontakt hatten. Grundsätzlich können Sie Personen coachen, zu denen keine direkte freundschaftliche Beziehung und zu denen kein direktes Familienverhältnis besteht. Sprechen Sie beispielsweise Ihren Arbeitgeber an und informieren Sie ihn darüber, dass Sie eine Zusatzausbildung zum Systemischen Coach absolvieren und bieten Sie an, Coachingtermine zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie ehrenamtlich tätig sind, beispielsweise in einer gemeinnützigen Organisation, können sie auch dort Coachings anbieten. Bei vielen Tätigkeiten, die Sie in Ihrem beruflichen Umfeld ausführen, können Sie überlegen, in wieweit es sich um Coaching handelt oder Sie Ihre Coachingfähigkeiten anbieten und erproben können.

Kann ich für das Coaching, dass ich im Rahmen der Zusatzausbildung zum Systemischen Coach anbiete, Geld verlangen?

Selbstverständlich können Sie Coachings entgeltlich anbieten. Sie müssen die Einnahmen aber als Freiberufler versteuern. Sie können in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber auch im Rahmen Ihrer Berufstätigkeit als Coach tätig werden. Sofern Sie sich selbstständig machen wollen, müssen Sie alle gesetzlichen Regeln zum Weg in die Selbstständigkeit beachten. Dazu gehört u.a., dass Sie überlegen, ob Sie ein Unternehmen gründen wollen, wenn ja, welche Rechtsform Sie wählen und anderes. Hierzu sollten Sie sich eine umfassende Beratung holen. Die BSP bietet dazu auch Existenzgründerseminare über das Career Center an. Auch müssen Sie eine Marketingstrategie entwickeln und Werbemaßnahmen durchführen. All diese Prozesse sind dann auch Bestanteil eines Businessplanes. Bedenken Sie, dass Coachinganfragen vor allem über Empfehlungen generiert werden und erfahrene Coaches bevorzugt werden. Wir raten dazu, sich bei einer geplanten Selbständigkeit einen Mentor zur Unterstützung zu suchen, die, bzw. der Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit begleitet.

Wann sollte ich mit dem Anbieten von Coachingterminen beginnen?

Frühestens nach dem Abschluss des Moduls M12 Coaching und Supervision sind Coachingtermine möglich.

Wie viele Coachingprozesse muss ich schriftlich dokumentieren?

Sie müssen jeden Coachingtermin stichpunktartig dokumentieren. Hierfür gibt es ein Formblatt. Über drei abgeschlossene Coachingprozesse müssen Fallberichte verfasst werden. Einer dieser dokumentierten Coachingprozesse muss mindestens 5 Sitzungen umfassen. Der Umfang eines Berichts beträgt 4 Seiten plus Anhang, der Bericht des längeren Coachingprozesses 8 Seiten plus Anhang. Zu den Fallberichten erhalten Sie ein Peer-Feedback und die Berichte werden durch die Lehrenden gesichtet. Die Dokumentationen und Fallberichte werden nicht benotet. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass alle personenbezogenen Daten anonymisiert werden. Bitte beachten Sie hierzu unsere Hinweise zum Datenschutz.

Welche Unterstützung erhalte ich bei der Durchführung eigener Coachingtermine?

Sie erhalten begleitende Supervisionen durch erfahrene Berater und Coaches. Diese beginnen in Absprache mit den Studierenden, sobald Sie eigene Coachingtermine anbieten. Ein Schwerpunkt der begleitenden Supervision liegt während des Projektstudiums. In der Supervision können Sie alle Themen Ihres Projektstudiums, Ihrer Arbeit, Ihrer privaten Situation und Ihrer Coachingpraxis reflektieren. Sie treffen sich zusätzlich in selbstorganisierten Intervisionsgruppen mit anderen Studierenden. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Coachings und Projektstudien-Projekte zu reflektieren, Methoden zu üben und sich gegenseitig zu beraten.

Auslandssemester

Was muss ich beachten, wenn ich ein Auslandssemester absolviere?

Während des Auslandssemesters können Sie per Videoübertragung an einzelnen Terminen teilnehmen. Verpasste Module können gegebenenfalls nachgeholt werden. Sie können auch im Ausland Coachings durchführen. Während Ihres Auslandsaufenthaltes stehen Ihnen unsere Lehr-Coaches für Screen-Coachings zur Verfügung. An einzelnen Supervisionsterminen können Sie digital teilnehmen.

Datenschutz

Für die Coachingpraxis sind Datenschutzbestimmungen zu beachten.

Die Studierenden sind verpflichtet, alle erhaltenen vertraulichen Informationen über Klienten, auch nach Beendigung des Masterstudiengangs Sportpsychologie bzw. der Zusatzausbildung, vertraulich zu behandeln.Unter „vertrauliche Informationen“ im Sinne einer Verschwiegenheitserklärung fallen alle Informationen über Klienten, die den Studierenden mündlich, schriftlich, elektronisch oder in anderer Form zugänglich gemacht werden, wenn sie

a)    als vertrauliche Informationen deutlich gekennzeichnet, als solche beschrieben oder in anderer Weise als solche erkennbar gemacht sind;

b)    aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind; oder

c)    von vertraulichen Informationen, welche dem Studierenden im Rahmen des Masterstudiengangs/der Zusatzausbildung zur Verfügung gestellt worden sind, abgeleitet wurden.

Insbesondere sind unter „vertraulichen Informationen“ Falldaten, sowie persönliche Daten des Klienten zu verstehen.

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